Fünftel-Regelung

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Derzeitige steuerliche Behandlung

In § 34 EStG hat der Gesetzgeber die Besteuerung "außerordentlicher Erträge" geregelt. Was sich im Juristendeutsch erstmal kompliziert anhört, ist in der Sache ganz einfach.

Ein Beispiel

Ltd. Angestellter, verh. 45 Jahre, Kirchensteuer 9%
Laufendes Einkommen
75.000 €
Laufendes Einkommen künftig 75.000 €
Abfindung bzw. a.o. Einkünfte 60.000 €
Sonderausgaben/Werbungskosten 6.000 €    
Steuerlast ohne Abfindung
16.690 €
 
ohne Fünftel-Regelung Steuer darauf
Laufendes Einkommen
75.000 €
Sonderausgaben 6.000 €
zu versteuerndes Einkommen 69.000 € 16.690 €
Abfindung 60.000 €
Gesamtbetrag der Einkünfte 129.000 €
Steuerbelastung 2007 43.913 €
Abfindung netto 33.777€ 55% Anders ausgedrückt, die steuerliche Belastung liegt bei 45%
 
Steuerbelastung mit Fünftel-Regelung Steuer darauf
zu versteuerndes Einkommen 69.000 € 16.690 €
Das Finanzamt tut so, als würden Sie Ihre Abfindung über 5 Jahre verteilt erhalten und ermittelt dafür die Steuerlast
Abfindung bzw. a.o.E. 12.000 €
zu versteuerndes Einkommen 81.000 € 21.540 €
jetzt wird die Mehrbelastung ermittelt und für die angenommenen 5 Jahre addiert
Mehrsteuer auf Abfindung 4.850 €
Mehrsteuer auf Abfindung mal 5 24.250 €
Ihre normale Steuerbelastung wird addiert
zzgl. Einkommensteuer ohne Abfindung 16.690 €
Steuerbelastung 2007 40.940 €
Steuerersparnis durch 1/5 Regelung 2.973 €
Abfindung netto 35.750 € 60% Steuerliche Belastung der Abfindung 40%
Hinweise:
Dieses Berechnungsbeispiel ist unverbindlich.
Für Ihre individuelle Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater

Der Nutzen der Fünftel-Regelung bleibt aber begrenzt und fällt ab etwa 55.000 (Ledige) bzw. 110.000 EUR (verh.) ganz weg.
Damit fallen etwa 25-45% der Abfindung an den Staat.

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