Optimierungen können z.B. erzielt werden, wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnis und die außerordentlichen Erträge in Perioden fallen, in denen das zu versteuernde Einkommen geringer ist.
Eine weitere beliebte Möglichkeit, außerordentliche Erträge in der Progression zu drücken, sind Beraterverträge, mit oder ohne Abruf der Leistung. Sie können insbesondere bei solchen Arbeitnehmern sinnvoll sein, die in den Ruhestand gehen und daher nur noch geringe zu versteuernde Einkünfte haben. Je nach Höhe der außerordentlichen Erträge muss aber die Auszahlung über einen relativ langen Zeitraum gestreckt werden oder es fallen Mindeststeuern an.
In der Vergangenheit wurde oftmals die Vervielfältigungsregelung bei der Umwandlung von außerordentlichen Erträgen in eine Direktversicherung genutzt, nach den steuerlichen Änderungen zum 1.1.2005 ist diese Alternative zwar prüfenswert, aber nicht mehr so attraktiv.
Durch strategisch geschickte Wahl von Altersvorsorgelösungen oder Beteiligungen ergeben sich durch Ausnutzen der Fünftel-Regelung sehr hohe Steuersparmöglichkeiten.
Die Überrendite resultiert dabei nicht allein aus dem Anlage- oder Versicherungsprodukt selbst, sondern aus zusätzlichen Steuereffekten aufgrund des Zusammenwirkens bestimmter Paragraphen des Einkommensteuergesetzes.
Bei außerordentlichen Erträgen, die über 30.000 EUR liegen, sollten Steuerzahler solche Investitionen prüfen. Aus dem Rabatt des Fiskus kann oft schon ein beachtlicher Teil der Beteiligung oder Vorsorge bezahlt werden. Während das Geld beim Finanzamt auf Nimmerwiedersehen verschwindet, locken Beteiligung und Vorsorge mit laufenden Ausschüttungen. Eine Fremdfinanzierung kann sich ebenfalls günstig auf das Steuersparen auswirken.. Im perfekten Konzept reichen die Ausschüttungen, um Kreditzinsen und Tilgung zu bestreiten.
In der Gegenrechnung können die Auswirkungen von Beraterverträgen, Sachwertüberlassungen oder einer Direktversicherung geprüft werden, eine Vergleichsrechnung ist auf jeden Fall sinnvoll.
Welcher Weg richtig ist, hängt vom Einzelfall ab. Arbeitnehmer, die in absehbarer Zeit in Rente gehen, sollten z.B. nicht mit Fremdfinanzierungen hantieren, ansonsten bietet sich Steuersparen über geschlossene Fonds gerade für diese Altersgruppe an: Da Ruheständler meist niedrigere Steuersätze zahlen, bleibt ihnen netto mehr von den Ausschüttungen.
Seit November 2005 sind die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit geschlossenen Fonds sehr stark beschränkt.
Wir entwickeln mit den Steuerberatern aus unserem Netzwerk laufend Konzepte, die nicht den Beschränkungen des § 15b EStG unterliegen und die 40, 80 oder 100% negative, steuerliche Ergebnisse bringen. Dabei prüfen wir die Seriosität und Rentabilität solcher Beteiligungen sehr sorgfältig.
Steuerstrategen, die ihre Einkommen oder außerordentliche Erträge, z.B. aus Abfindungen anlegen, brauchen also auf jeden Fall ein durchgerechnetes und im Detail geprüftes Konzept. Nicht nur die Versprechen der Versicherer oder Fondsinitiatoren müssen Punkt für Punkt abgeklopft werden.
Das Einkommen des Ehegatten muss berücksichtigt werden. In einzelnen Fällen ist es sinnvoll, getrennte Veranlagung zu beantragen. Unter Umständen muss sich der Partner aber auch am Fondskauf beteiligen.
Sollen außerordentliche Erträge aus Vorperioden steuerlich optimiert werden, ist außerdem der § 10d EStG zu berücksichtigen, der zum 1.1.2004 ebenfalls geändert wurde und nun einen Rücktrag steuerlicher Verluste in das Vorjahr zulässt.
Wichtig ist, dass für die Umsetzung der Steuersparstrategie solide Produkte eingesetzt werden, denn gerade der Empfänger einer Abfindung, der nicht in den Ruhestand geht, braucht Sicherheit und Liquidität. Nicht der kurzfristige Steuervorteil, sondern der langfristig erzielbare Vermögenszuwachs sollte im Vordergrund stehen.
Liquidität
Wer den Weg über eine Beteiligung wählt, kann dieses Geld allerdings dann nicht mehr ausgeben. Das Finanzamt hält sich zwar zurück, aber die Abfindung oder Erträge sind zu einem erheblichen Teil in der Beteiligung gebunden. Eventuell sind noch weiteres Eigenkapital oder ein Kredit nötig, um den gezeichneten Fondsanteil zu finanzieren. Daher empfiehlt sich ein Blick auf den mittelfristigen Liquiditätsbedarf, bevor zuviel Kapital in eine Beteiligung fließt.
Diversifikation
Außerdem ist darauf zu achten, dass das Risiko vernünftig gestreut wird. Das Geld sollte ggf. auf mehrere Anlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Risikoklassen verteilt werden. Wer sich dabei für Beteiligungen mit geringeren Verlustraten entscheidet, muss klären, ob er die höheren Investitionskosten ganz aus Eigenmitteln oder teilweise über Kredite aufbringt.
Ganz ohne zusätzliches Eigen- oder Fremdkapital funktioniert das Modell im Ergebnis nur bei solchen Beteiligungen, die eine Verlustzuweisung von 100 Prozent bieten.
Absicherung
Die Vorsorgemodelle der Versicherer bieten eine garantierte Mindestverzinsung und in der Regel eine Überschussbeteiligung. Da diese Erträge aber teilweise oder voll nachversteuert werden müssen, ist ein Günstigerprüfung, ein Vergleich verschiedener Anlagealternativen sinnvoll.
Ein weiteres Entscheidungskriterium ist die zeitliche Verteilung der Rückflüsse, möchte der Investor doch möglichst bald über Ausschüttungen sein Kapital zurückerhalten.
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